Allgemeine Angaben

Kontaktdaten

von Freyhold Immobilien
Inh. Gerrit von Freyhold

Bördestraße 13
31135 Hildesheim

05121 / 957 0228
info@vonfreyhold-immobilien.de
vonfreyhold-immobilien.de

Rechtsform

Einzelunternehmung.

Berufsbezeichnung

Immobilienmakler.

Berufsrechtliche Regelungen

§34c GewO
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE328200387

Zuständige Aufsichtsbehörde

Industrie- und Handelskammer Hannover
Bischofsholer Damm 91
30173 Hannover

0511 / 31 07 - 0
Fax 0511 / 31 07 - 333

info@hannover.ihk.de
ihk.de/hannover

Gewerbeerlaubnis

Die Gewerbeerlaubnis als Immobilienmakler gem. §34c Abs 1 S1 GewO wurde erteilt am 29.11.2019 durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover (zuständige Aufsichtsbehörde, s.o.).

Kammermitgliedschaft

Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover (s.o).

Angaben zur Haftpflichtversicherung

Art der Versicherung

Freiwillige Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht) und freiwillige Betriebshaftpflichtversicherung.

Name und Sitz des Versicherers

Hiscox SA, Niederlassung für Deutschland
Bernhard-Wicki-Str. 3
80636 München

089 / 54 58 01 281
hiscox.de
hiscox.info@hiscox.de

Geltungsraum der Versicherung

Weltweit.

Journalistisch-redaktionell Verantwortlicher bzw. Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 MStV:

Gerrit von Freyhold
Inhaber von Freyhold Immobilien

Bördestraße 13
31135 Hildesheim

05121 / 957 0228
info@vonfreyhold-immobilien.de
vonfreyhold-immobilien.de

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:

ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

von Freyhold Immobilien ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Urheberrecht

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Maklerprovision

Kauf und Verkauf

Sofern nicht anderweitig im Rahmen der Zulässigkeit laut Neufassung d.J. 2020 der §§ 656a-d BGB zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart, beträgt die Netto-Maklerprovision für Leistungen der von Freyhold Immobilien bei Verkäufen von Wohnimmobilien wie Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Privatpersonen zu gleichen Teilen für Käufer und Verkäufer jeweils 3% des Kaupfreises laut Kaufvertrag zzgl. 19% Umsatzsteuer.

Bei der Vermittlung von Käufen und Verkäufen außerhalb dieser Vertragsart, etwa bei Verkäufen an oder zwischen Unternehmen oder Gewerbetreibenden, oder bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien, berechnet von Freyhold Immobilien je nach Vereinbarung dem Käufer oder dem Verkäufer 6% Maklercourtage vom Kaufpreis zzgl. 19% Umsatzsteuer.

Vermittlung von Mietobjekten
Wohnraumvermittlung

Seit dem 01. Juni 2015 gilt bei der Vermittlung von Verträgen über die Vermietung von Wohnraum gemäß der Neufassung des §652 BGB das Bestellerprinzip, nach welchem diejenige Vertragspartei welche den Makler bestellt ihn auch für seine Leistungen zu vergüten hat. Von letzterer erhebt von Freyhold Immobilien gemäß § 3 Abs. 2 WoVermG bei erfolgreicher Vermittlung zwei Netto-Monatsmieten laut Mietvertrag, zzgl. 19% Umsatzsteuer.

Vermittlung von Gewerbeflächen

Bei der Vermittlung von Gewerbeflächen zur Miete berechnet von Freyhold Immobilien der auftraggebenden Vertragspartei drei Netto-Monatsmieten laut Mietvertrag. Bei einer festgelegten Mietdauer von fünf Jahren und mehr erhöht sich dieser Satz auf vier Monatsmieten, jeweils zzgl. 19% Umsatzsteuer.

Tippgeberprovision

Provisionshöhe

von Freyhold Immobilien zahlt privaten, nichtgewerblich handelnden Tippgebern standardmäßig 10 Prozent der nach einer daraufhin erfolgten Akquise eines Objektes und dessen Verkauf oder Vermietung erhaltenen Netto-Maklerprovision. Die Tippgeberprovision beträgt hierbei mindestens €100 und maximal €3.000.

Bei einer erfolgreichen Vermittlung von Käufern oder Mietern durch den Tippgeber für ein bereits in der Vermarktung befindliches Objekt beträgt die Provision 2 Prozent der erzielten Netto-Maklerprovision, dabei maximal €500 und mindestens €100.

Hiervon abweichende individuelle Vereinbarungen bedürfen stets der vorherigen Schriftform.

Rechtliches

Der Tippgeber hat sich vorab zu informieren über die hierbei maßgeblichen datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 6 Nr. 1 lit a, b DSGVO sowie §§ 3, 4, 5, 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und hat diese unbedingt zu beachten.

Gemäß §22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) sind erhaltene Tippgeberprovisionen vom Empfänger zu versteuern wenn sie höher sind als die Freigrenze von gegenwärtig €256 p.a. und müssen in voller Höhe als Sonstige Einkünfte in der "Anlage SO" der jeweiligen Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Diese Hinweise dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

Eine Auszahlung der Provision erfolgt nur gegen Quittung inklusive schriftlicher Versicherung, dass die genannten steuerrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.





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