von Freyhold Immobilien
Inh. Gerrit von Freyhold
Bördestraße 13
31135 Hildesheim
05121 / 957 0228
info@vonfreyhold-immobilien.de
vonfreyhold-immobilien.de
Einzelunternehmung.
Immobilienmakler.
§34c GewO
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE328200387
Industrie- und Handelskammer Hannover
Bischofsholer Damm 91
30173 Hannover
0511 / 31 07 - 0
Fax 0511 / 31 07 - 333
info@hannover.ihk.de
ihk.de/hannover
Die Gewerbeerlaubnis als Immobilienmakler gem. §34c Abs 1 S1 GewO wurde erteilt am 29.11.2019 durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover (zuständige
Aufsichtsbehörde, s.o.).
Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover (s.o).
Freiwillige Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht) und freiwillige Betriebshaftpflichtversicherung.
Hiscox SA, Niederlassung für Deutschland
Bernhard-Wicki-Str. 3
80636 München
089 / 54 58 01 281
hiscox.de
hiscox.info@hiscox.de
Weltweit.
Gerrit von Freyhold
Inhaber von Freyhold Immobilien
Bördestraße 13
31135 Hildesheim
05121 / 957 0228
info@vonfreyhold-immobilien.de
vonfreyhold-immobilien.de
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE.
von Freyhold Immobilien ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Als Diensteanbieter ist von Freyhold Immobilien gemäß § 7 DDG und gemäß den allgemeinen Gesetzen für eigene Inhalte auf diesen Seiten verantwortlich.
Die durch den Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen und europäischen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung
bedarf der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads, Kopien und Ausdrucke dieser Seiten und Inhalte sind nur für den privaten, nicht-kommerziellen und nicht-öffentlichen Gebrauch gestattet.
Die über letzteres hinaus gehende Verwendung, Verwertung, Veränderung oder Vervielfältigung von in diesem Internetangebot enthaltenen Fotos auf welchen der Inhaber Gerrit von Freyhold zu sehen ist zu jeglichem Zweck, insbesondere der Veröffentlichung zum eigenen Nutzen, kommerziell oder nicht-kommerziell, oder der sonstigen öffentlichen Zugänglichmachung in einer Weise
die geeignet ist das Ansehen des Abgebildeten zu beschädigen oder finanzielle oder persönliche Nachteile zu verursachen, ist streng untersagt. Eine Zuwiderhandlung führt ausnahmslos zu einer Abmahnung
wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Rechtes am eigenen Bild und kann darüber hinaus im Weiteren zu Schadenersatzforderungen führen.
Das Logo der von Freyhold Immobilien stellt ebenfalls geschütztes geistiges Eigentum des Webseitenbetreibers dar und darf nicht originalgetreu kopiert werden, insbesondere nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit
im Bereich der Immobilienwirtschaft.
Sofern auf den vorliegenden Internetseiten Immobilien jeglicher Art zum Kauf oder zur Vermietung beworben werden, unterliegen die dort verwendeten Fotos und sonstigen Bilddateien ebenfalls dem Urheberrechtsschutz und dürfen
nur für private Zwecke kopiert und/oder gespeichtert werden.
Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet.
Eine Ausnahme hiervon bilden Fotos und sonstige Abbildungen ohne Kennzeichnung, welche aus lizenzfreien oder gemeinfreien Quellen stammen. Für Bilddateien dieser Art wird im Rahmen der durch anwendbare Lizenzbestimmungen
vorgegebenen Zulässigkeit für gewöhnlich auf eine Quellenangabe verzichtet. Aufgrund der regelmäßig geringen Schöpfungshöhe beansprucht der Betreiber des vorliegenden Internetangebotes zudem kein eigenes Urheberrecht für diese oder für auf diesen basierende Werke.
Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, wird um einen entsprechenden Hinweis gebeten. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden derartige Inhalte umgehend entfernt.
Sofern nicht anderweitig im Rahmen der Zulässigkeit laut Neufassung d.J. 2020 der §§ 656a-d BGB zwischen den Vertragsparteien schriftlich
vereinbart, beträgt die Netto-Maklerprovision für Leistungen der von Freyhold Immobilien bei Verkäufen von Wohnimmobilien wie Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Privatpersonen zu gleichen Teilen für
Käufer und Verkäufer jeweils 3% des Kaupfreises laut Kaufvertrag zzgl. 19% Umsatzsteuer.
Bei der Vermittlung von Käufen und Verkäufen außerhalb dieser Vertragsart, etwa bei Verkäufen an oder zwischen Unternehmen oder Gewerbetreibenden, oder bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien, berechnet von Freyhold Immobilien je nach Vereinbarung dem Käufer oder dem Verkäufer 6% Maklercourtage
vom Kaufpreis zzgl. 19% Umsatzsteuer.
Seit dem 01. Juni 2015 gilt bei der Vermittlung von Verträgen über die Vermietung von Wohnraum gemäß der Neufassung des §652 BGB das Bestellerprinzip, nach welchem diejenige Vertragspartei welche den Makler bestellt ihn auch für seine Leistungen zu vergüten hat. Von letzterer erhebt von Freyhold Immobilien gemäß § 3 Abs. 2 WoVermG bei erfolgreicher Vermittlung zwei Netto-Monatsmieten laut Mietvertrag, zzgl. 19% Umsatzsteuer.
Bei der Vermittlung von Gewerbeflächen zur Miete berechnet von Freyhold Immobilien der auftraggebenden Vertragspartei drei Netto-Monatsmieten laut Mietvertrag. Bei einer festgelegten Mietdauer von fünf Jahren und
mehr erhöht sich dieser Satz auf vier Monatsmieten, jeweils zzgl. 19% Umsatzsteuer.
von Freyhold Immobilien zahlt privaten, nichtgewerblich handelnden Tippgebern standardmäßig 10 Prozent der nach einer daraufhin erfolgten Akquise eines Objektes und dessen Verkauf oder Vermietung erhaltenen Netto-Maklerprovision. Die Tippgeberprovision beträgt hierbei mindestens €100 und maximal €3.000.
Bei einer erfolgreichen Vermittlung von Käufern oder Mietern durch den Tippgeber für ein bereits in der Vermarktung befindliches Objekt beträgt die Provision 2 Prozent der erzielten Netto-Maklerprovision, dabei maximal €500 und mindestens €100.
Hiervon abweichende individuelle Vereinbarungen bedürfen stets der vorherigen Schriftform.
Der Tippgeber hat sich vorab zu informieren
über die hierbei maßgeblichen datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 6 Nr. 1 lit a, b DSGVO sowie §§ 3, 4, 5,
7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und hat diese unbedingt zu beachten.
Gemäß §22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) sind erhaltene Tippgeberprovisionen vom Empfänger zu versteuern wenn sie höher sind als die Freigrenze von gegenwärtig €256 p.a. und müssen in voller Höhe als Sonstige
Einkünfte in der "Anlage SO" der jeweiligen Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Diese Hinweise dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Eine Auszahlung der Provision erfolgt nur gegen Quittung inklusive schriftlicher Versicherung, dass die genannten steuerrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.